Ordo Equestris Reginae Caeli
Ordenswesen
Gründergeist
Der OERC ist fest verankert im religiösen und militärischen Gründergeist jener neun Ritter, die den Mönchsritterorden »Arme Ritterschaft Christi vom salomonischen Tempel« (Pauperes Commilitones Christi Templique Salomonici Hierosolemitanis) im Jahre 1118 auf dem Tempelberg zu Jerusalem ins Leben riefen. Es ist der über 900 Jahre alten Ordenstradition verpflichtet.1
Zeitgemäße Erneuerung
Das II. Vatikanische Konzil hat alle Ordensgemeinschaften zu einer zeitgemäßen Erneuerung aufgefordert. Diese Erneuerung hat sich nach dem Evangelium als oberste Regel an der Nachfolge Christi auszurichten.2 Sie muss die Absicht der Gründer bewahren und aktualisieren. Sie muss im Bemühen um zeitgemäße Anpassung der Ordenswerke der geistlichen Erneuerung den Vorrang geben.3 Dies bildet die Grundlage des Wesens als Reformorden.
Leben inmitten der Welt
Der Orden verwirklicht seine geistliche Berufung inmitten der Welt. Die Mitglieder versuchen, in Treue zu ihren familiären, beruflichen und Standes-Verpflichtungen den Nachfolgeruf des Herrn zu beantworten. So verwirklichen sie das jeden Christen verpflichtende Apostolat, nämlich die Pflicht und das Recht, sei es als einzelne oder in Vereinigungen, mitzuhelfen, dass die göttliche Heilsbotschaft von allen Menschen überall auf der Welt erkannt und angenommen wird.4
Der Orden ist
Infolge seines Wesens und wegen seiner überwiegend religiösen und karitativen Zielsetzung, steht der Orden jeglicher Bewegung oder Veranstaltung politischen Charakters fern. Die Mitglieder des Ordens dürfen nur dann und nur so lange mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusammenarbeiten, wie die Unabhängigkeit, Neutralität und ideelle Zielsetzung des Ordens gewahrt bleiben. Sie dürfen an Aktivitäten von Institutionen, Organisationen und Vereinen nicht teilnehmen, deren Charakter, Ziele und Programme zur Lehre und zu den Unterweisungen
der Kirche des jeweiligen Mitglieds im Widerspruch stehen.
1) Canon 578 CIC: „Der Stifterwille und die von der zuständigen kirchlichen Autorität anerkannten Ziele in Bezug auf Natur, Zielsetzung, Geist und Anlage des Instituts sowie dessen gesunde Überlieferungen, die alle das Erbgut eben diesesInstituts bilden, sind von allen getreulich zu wahren.“.
2) Vgl. Canon 662 CIC.
3) Vgl. Perfectae Caritatis, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens (28.10.1965).
4) Canon 225 § 1 CIC.