Ordo Equestris Reginae Caeli

Die Ordensstände


Dem Codex zufolge werden Mitglieder des OERC in drei Stände unterteilt, wobei in jedem davon weltliche und geistliche Mitglieder sind. Die Mitglieder sollen ihr Leben auf exemplarische Weise konform zu den Lehren und Geboten der Kirche1 und des Ordens führen und sich – wenn möglich – aktiv an den Projekten des Ordens beteiligen, sich in Barmherzigkeit, Wohltätigkeit und Nächstenliebe üben (sichtbare Zeichen des Reiches Gottes).


1. Stand: Die Professritter, -damen und -kapläne


Den Ersten Stand bilden die Professritter, -damen und -kapläne, auch Professen genannt. Sie legen als Abschluss ihres Noviziats ein feierliches öffentliches Ordensgelübde, die Profess (von lat. professio = Bekenntnis) ab, die sie dauerhaft an die Ordensgemeinschaft bindet. Der oder die Professe verspricht Beständigkeit, die Bekehrung seiner/ihrer Sitten und den Gehorsam nach der Regel des Heiligen Benedikt und den Konstitutionen des Generalkapitels. Es ist ein wohlüberlegter, freier, vor Gott abgelegter Schwur, in der christlichen Ordensgemeinschaft nach den Grundprinzipien des Evangeliums und unter einem Oberen nach einer Ordensregel zu leben.


Die Profess ist ein Akt der Hingabe, durch den sich der Christ Gott weiht oder ihm ein gutes Werk verspricht, im Geiste des Ordens nach christlicher Vollkommenheit zu streben.


Im Fall eines Fortgangs aus dem Orden müsste ein Austrittsindult durch den Großmeister erteilt werden, um von den Rechtsfolgen des Gelübdes zu dispensieren (entbinden).


Die Profess wird im Rahmen eines Gottesdienstes abgelegt, vom Großmeister und einem Ordenskaplan entgegengenommen. Sie dokumentiert sich in der Professurkunde, welche der Professe eigenhändig schreibt und am Altar unterzeichnet. Als äußeres Zeichen und Verdeutlichung der  durch die Profess eingegangenen Bindung wird das Halskreuz angelegt und der/die Professe mit dem Habit und der weißen Chlamys (der Rittermantel) bzw. alternativ der

weißen Mozetta (bei Geistlichen mit blau-silberner Pektoralkordel) mit dem Ordenskreuz investiert.


2. Stand: Die Devotionsritter, -damen und -kapläne


Den Zweiten Stand bilden die Mitglieder in Obödienz (von lat. oboedientia = Gehorsam), die Devotionsritter, -damen und -kapläne (von lat. devotio2 = Gottergebenheit, Andacht, Frömmigkeit,


3. Stand: Die Familiaren


Den Dritten Stand bilden jene Ordensmitglieder, die weder Profess (öffentliches feierliches Gelübde) noch Promess (Versprechen) abgelegt haben, aber nach den Geboten der Kirche leben und bereit sind, sich für die Kirche, den Orden und seine Ziele einzusetzen. Die Familiaren nehmen den größten Teil der Mitglieder ein.


Wer immer sich durch unseren Orden angezogen, sich ihm und seinen Mitgliedern verbunden fühlt und seine Ziele mitverwirklichen möchte, kann sich unserer Gemeinschaft als Familiare oder Familiarin anschließen.



Aus der Besonderheit der „gestuften Mitgliedschaft“ der drei Stände ergibt sich, dass bestimmte Funktionen und Ämter grundsätzlich nur Professen übertragen werden. Werden jedoch aufgrund ihrer besonderen Eignung Mitglieder eines anderen Standes gewählt, so bedarf deren Wahl der Bestätigung durch den Großmeister.


1) Gemeint ist hier die Kirche im Sinne von Einheit in Christus als spiritueller Leib, in Unterscheidung von der Institution Kirche als Rechtsorgan. Der mystische Leib Christi (corpus Christi mysticum) – die Gemeinde der Nachfolger Jesu, die Christen, die zu einem Leib getauft und berufen sind, einen einzigen Leib zu bilden (Kol 3,15), basierend auf Röm 12, 4-6, 1 Kor 12,12-27 – die allgemeine Universalkirche (die Universalität und Einheit der Kirche unter ihrem Haupt Jesus Christus).

2) Unter Devotion versteht man den von rückhaltloser innerer Beteiligung geprägten Einsatz eines Menschen für eine Angelegenheit oder eine Person, die für den Betreffenden von höchstem persönlichen Wert ist. Diese von Demut geprägte Hingabe ist ein Zuwenden, Sich-Öffnen und Empfangen. Es bezeichnet, dass jemand eine Tätigkeit mit Liebe und Engagement ausübt, die Motivation, sich für die Organisation und Andere einzusetzen. Bei den Kirchenvätern, Weihe, Aufopferung). Sie legen ein privates Versprechen, die Promess (von lat. promissum =Versprechen), ab und begründen so eine unbegrenzte Zugehörigkeit zum Orden. Sie bewirkt jedoch nicht die gleiche Bindung wie die feierliche Profess. Damit verpflichten sich die Mitglieder des Zweiten Standes zu einer den christlichen Grundsätzen entsprechenden Lebensführung im Sinne der Ordensprinzipien und zum Gehorsam gegenüber den Oberen. Das Mitglied verspricht aus dem Wunsch heraus, Gott in seinem/ihrem Leben in der Welt vertieft suchen zu wollen. Dies ist eine ständige, das ganze Leben umfassende Aufgabe. Von dem privaten Versprechen kann aus gutem (gerechtem) Grund dispensiert (entbunden) werden. Als äußeres Zeichen und Verdeutlichung der durch die Promess eingegangenen Bindung tragen Mitglieder des Zweiten Standes ein Halskreuz sowie eine weiße Chlamys (der Rittermantel) bzw. alternativ eine weiße Mozetta (bei Geistlichen mit blauer Pektoralkordel) mit dem Ordenskreuz.

Share by: